Ausbildung

Unsere Ausbildung erstreckt sich über:

 

Mofa

Mindestalter:15
Die Mofaausbildung findet auf dem PX-50 Mofa statt

Roller (M)

Mindestalter:16
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen eines Kleinkraftrads mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Die Rollerausbildung findet auf einem Piaggio-Roller statt.

 

 

 

 

Mopped (A1)

Mindestalter:16
Bei der Klasse A1 ist der Führerschein der Klasse M eingeschlossen.
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum führen eines Leichtkraftrads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. Die Ausbildung der Klasse A1 findet auf der Yamaha TW 125 statt.

 

 

 

Motorrad
(A/A Direkt)

Mindestalter:18/25 bei A Direkt
Bei der Klasse A ist der Führerschein der Klasse A1 und der Führerschein der Klasse M eingeschlossen.
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen eines Kraftrades mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kw. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. ist nicht vorhanden bei A direkt. Die Ausbildung der Klasse A findet entweder auf der Kawasaki ER 5 oder der Kawasaki El 250 statt. Die Ausbildung der Klasse A Direkt findet entweder auf der Kawasaki 500 E oder der Honda 1100 statt. Je nach Größe der Fahrschülerin oder des Fahrschülers.

 

Auto (B/BE/Automatik)

Mindestalter:18
Bei der Klasse B ist der Führerschein der Klasse L und der Führerschein der Klasse M eingeschlossen.
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesammtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die PKW-ausbildung findet stets in aktuellen Modellen der Golf-klasse statt.

 

Lastwagen
(C1/C1E/C/CE)

Mindestalter:18
Um einen Führerschein dieser Klassen zu erwerben ist der Führerschein der Klasse B nötig.
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesammtmasse über 3,5t. Nähere Informationen über diese Klassen erhalten Sie in einem Persönlichen Gespräch mit uns.

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge (L)

Mindestalter:16
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschienen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge (T)

Mindestalter:16/18 bei Fahrzeugen deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkweit mehr als 40 Km/h beträgt.
Dieser Führerschein berechtigt Sie zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschienen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h.

 

Ausserdem führen wir folgende Aufbauseminare durch:

ASF = Aufbauseminar  2a Abs. 2 StVG, auffällige Führerscheinneulinge während der Probezeit.

ASP = Aufbauseminar  4 Abs. 8 StVG, Punkteabbauseminar.

FSF = Fortbildungsseminar mit Fahrsicherheitstraining für Fahranfänger mit Führerschein auf Probe.